Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
- Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24. März 2023 um 16:30
Letzte Änderungen: Aktuelles – Schließung der Landgrenzen; COVID-19: Einreise/Beschränkungen im Land Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.Wir empfehlen Ihnen:- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Schließung der Landgrenzen Die Landgrenzen zwischen Äquatorialguinea und Gabun sowie Kamerun sind derzeit geschlossen. Nach Meldung von mehreren Todesfällen in der Provinz Kié-Ntem, bestätigte die WHO am 13. Februar 2023 den ersten Ausbruch des Marburg-Virus des Landes. Weitere Tests, deren Ergebnis am 22. März 2023 veröffentlicht wurde, wiesen Todesfälle durch das Marburg-Virus auch in den äquatorialguineischen Provinzen Litoral und Centro Sur nach. Das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeiten an der Eindämmung des Infektionsgeschehens.. Halten Sie sich streng an mögliche Auflagen der lokalen Behörden. Achten Sie in der Grenzregion auf erhöhte Hand-, Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene. Meiden Sie den Kontakt mit Fledermäusen, deren Ansammlungen und rohem Wildfleisch („bush meat“) Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Gesundheit – Aktuelles – Marburg-Virus. COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas. Die Impfnachweispflicht und Pflicht, einen negativen PCR-Test vorzuweisen, wurden am 22. März 2023 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ausreise und Transit Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet. Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet. Beschränkungen im Land Bedingt durch den Ausbruch des Marburg-Virus Anfang 2023 gelten in einzelnen Distrikten der Provinzen Kié-Ntem (Grenzregion im Dreiländereck zu Gabun und Kamerun) und Centro Sur sowie in einigen Stadtvierteln der Stadt Bata (Provinz Litoral) Ausgangsbeschränkungen und teilweise Ausgangssperren. Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind im Abstand von wenigen Kilometern Militärkontrollpunkte installiert worden. Die Pflicht, einen Nachweis einer aktuellen Covid-Impfung und negativen PCR-Test zur Einreise nach Äquatorialguinea mitzuführen, wurde am 22. März mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Diese Ausgangssperre wird verstärkt von der Polizei kontrolliert. Empfehlungen Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Grundrechte werden in Äquatorialguinea nur unzureichend gewährt. Dies gilt insbesondere auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Regierungskritische Äußerungen können von den Sicherheitsorganen verfolgt werden. Auf den Hauptverkehrsstraßen auf dem Festland trifft man häufig auf Kontrollpunkte von Polizei und Armee. Dort werden Fahrzeug- und Personenkontrollen durchgeführt und nach dem Ziel und Grund der Reise gefragt. Wer sich nicht ausweisen kann, riskiert eine Festnahme. Auf der Insel Bioko besteht keine Bewegungsfreiheit außerhalb Malabos und an den Ausgängen der Stadt befinden sich ebenfalls Kontrollpunkte. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Führen Sie stets Ihren Reisepass mit. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich moderat. Dennoch ist in den Städten Malabo und Bata besondere Vorsicht geboten.Raubüberfälle auf Personen, die alleine spazieren gingen oder spontan Taxis nahmen, kommen gelegentlich vor, ebenso Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser. Einbrecher können dabei bewaffnet sein, z.B. mit Macheten. Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Vermeiden Sie unbegleitete Spaziergänge. Nehmen Sie möglichst nur mit ortskundiger Begleitung ein Taxi und teilen Sie dieses nicht mit anderen Personen. Mieten Sie Fahrzeuge nur mit Fahrer an. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Geben Sie keine persönlichen Daten weiter, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht feuchtheißes, tropisches Regenwaldklima.Auf Bioko geht die Regenzeit von Juli bis Januar, auf dem Festland gibt es zwei Regenzeiten von April bis Mai und von Oktober bis Dezember.In den Regenzeiten können Straßen und Brücken unpassierbar werden.Starke Stürme können vereinzelt auftreten. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung In Äquatorialguinea gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun. Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise die Nationalparks Pico Basilé und Ureka, erfordern eine Sondergenehmigung, welche beim Tourismusministerium in Malabo beantragt werden muss. Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Die beiden lokalen Fluggesellschaften CEIBA und CRONOS stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.Flüge der genannten Fluggesellschaften können in der Regel nicht über das Internet, sondern nur bei ausgewählten Reisebüros oder vor Ort gebucht und bar bezahlt werden. Nur für CEIBA Intercontinental ist eine Buchung auch über Internetportale zeitweise möglich. Der Zustand der Straßen ist gut. Die meisten Straßen sind geteert. Zunehmender Verkehr, hohe Geschwindigkeiten und die geringe Fahrdisziplin erhöhen das Unfallrisiko. Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich vorwiegend am Wochenende aufgrund alkoholisierten Fahrens und meist nicht verkehrssicherer Fahrzeuge. Wer mit einem (gemieteten) Fahrzeug in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt ist, muss mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. Die Behörden kontrollieren Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den zahlreichen Checkpoints muss mit willkürlichen Kontrollen und Erpressungsversuchen durch die Sicherheitsbeamten gerechnet werden. Nehmen Sie im Fall eines Unfalls unbedingt mit der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun Kontakt auf. Verhalten Sie sich bei Kontrollen kooperativ und geduldig. Falls Sie auf dem Landweg Grenzen überqueren möchten, erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Grenzen geschlossen sind und eine Einreise auf dem Landweg möglich ist. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexualität ist strafrechtlich nicht sanktioniert. LGBTIQ-Personen werden jedoch gesellschaftlich stigmatisiert und diskriminiert. Es gibt kein Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von LGBTIQ-Personen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche wie offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und auch Wagenkolonnen besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der CFA-Franc (XAF). Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden nicht überall akzeptiert. An Geldautomaten werden manchmal nur die Karten der eigenen Institute akzeptiert. Die Authentifizierung wird durch die schlechte Internetverbindung erschwert. Es sollte ausreichend Bargeld in EUR mitgenommen werden, das vor Ort gewechselt werden kann. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein.Bei Einreise muss ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgelegt werden, siehe Gesundheit. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.Es wird empfohlen, das Visum einen Monat vor Antritt der Reise zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie bei der Botschaft Äquatorialguineas. Minderjährige Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Elternteile, muss nachgewiesen werden, dass jeder nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden ist. Einfuhrbestimmungen Für die Einfuhr von Devisen besteht für Touristen eine Anmeldepflicht, aber keine Beschränkung, außer für CFA. Ausgeführt werden dürfen max. 50.000 CFA in Banknoten und Devisen bis zu der Höhe, die bei Einfuhr erklärt wurde. Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Zu den Gegenständen, deren Einfuhr generell verboten ist, gehören neben pornografischen Werken auch Bücher und Filme über Kriege und Terror, uniform-ähnliche Kleidung, Ferngläser und professionelle Kameras. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden. Heimtiere Informationen für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) erhalten Sie bei der Botschaft Äquatorialguineas. Gesundheit Aktuelles COVID-19 Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen. Marburg-Virus Das Virus wird meist von Flughunden auf den Menschen übertragen. Die Verbreitung von Mensch zu Mensch erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten Infizierter, aber auch über kontaminierte Oberflächen und Materialien. Die Krankheit beginnt abrupt mit hohem Fieber; innerhalb von sieben Tagen können schwere Blutungen auftreten. Die Sterblichkeit schwankt zwischen 24%-88%, abhängig von dem Virusstamm und dem Fallmanagement. Eine Impfung ist nicht verfügbar. Spezifische Therapieansätze werden aktuell geprüft. Halten Sie sich streng an mögliche Auflagen der lokalen Behörden. Achten Sie auf erhöhte Hand-, Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene. Meiden Sie den Kontakt mit Fledermäusen, deren Ansammlungen und rohem Wildfleisch („bush meat“). Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten. Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut. Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber. Impfschutz Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen, gelegentlich gibt es auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach zehn Jahren verlangt. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Virale hämorrhagische Fieber Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen (Gelbfieber, Ebola- und Marburg-Virus u.a.) ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.Für alle hämorrhagischen Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar. Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen. Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten. Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Ansammlungen dieser Tiere. Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“). Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut. Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin der DTG.Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Tuberkulose Tuberkulose und insbesondere auch medikamentenresistente Formen sind in Äquatorialguinea verbreitet. Halten Sie sich möglichst von sichtbar kranken hustenden Personen fern. Polio 2014 wurden drei Fälle von Poliowildvirusinfektion Typ 1 diagnostiziert, die aus Kamerun eingeschleppt wurden. Achten Sie auf einen Polioimpfschutz vor Einreise. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und sie ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Französisch- und englischsprachige Mediziner sind nur selten anzutreffen.In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Türkei: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24. März 2023 um 14:30
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.Wir empfehlen Ihnen:- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Erdbeben Am 6. Februar 2023 haben sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben ereignet. Es besteht jederzeit die Gefahr für weitere Nachbeben. Besonders betroffen sind die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Für diese Provinzen wurde der Ausnahmezustand verhängt. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Straßen in der Region können nur eingeschränkt nutzbar oder gesperrt sein. Bitte verhalten Sie sich vor Ort umsichtig und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden. Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Halten Sie sich zur Sicherheitslage – auch über die Twitter-Kanäle der Deutschen Botschaft Ankara und des Deutschen Generalkonsulats Istanbul – laufend informiert. Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei. Antworten auf häufige Fragen zu den Erdbeben vom 6. Februar 2023 in der Türkei und Syrien finden Sie in den FAQ. Terrorismus Nach den jüngsten Vorfällen in mehreren europäischen Hauptstädten mit öffentlicher Verbrennung oder Zerstörung des Korans ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden das Risiko für terroristische Anschläge in Istanbul gestiegen. Besondere Vorsicht ist im Innenstadtbereich (Beyoǧlu, hier vor allem die Gegend um den Taksim-Platz und im Bereich der Istiklal-Straße) sowie im Viertel Levent und dabei insbesondere in der Nähe von ausländischen Konsulaten sowie Kirchen und Synagogen geboten. Seien Sie insbesondere an den genannten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam. Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen. Halten Sie sich zur Sicherheitslage – auch über die Twitter-Kanäle der Deutschen Botschaft Ankara und des Deutschen Generalkonsulats Istanbul – laufend informiert. Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Festnahmen und Einreiseverweigerungen Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten. Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können. Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Nach einem neuen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak. Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben. Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen. Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern. Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten. Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen. COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei. Es bestehen derzeit keine COVID-bedingten Einreisebeschränkungen. Ausreise und Transit Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Beschränkungen im Land Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. Empfehlungen Erkundigen Sie sich insbesondere bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112. Sicherheit Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irakwird dringend abgeraten. Terrorismus In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Zuletzt wurde am 13. November 2022 auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren.Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäraktionen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.Neben dem internationalen Flughafen Istanbul Atatürk waren wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara seit Ende 2015 Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge. Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden. Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete. Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert. Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen. Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten. Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben. Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig. Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf allein reisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und fertigen Sie Kopien an. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Ein großer Teil der Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Ggf. ist mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben zu rechnen. Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden betroffene Gebiete und meiden Sie diese. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten. Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen. Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar. Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert. Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen. Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken. Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus. Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein. Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außer Orts. Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen. Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand von Fahrzeugen. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung. Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters. Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern. Führerschein Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend. Besondere Verhaltenshinweise Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der Touristengebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen wird tagsüber ggf. nicht geduldet. Das Fotografieren von militärischen und anderen der Sicherheit dienenden Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen. Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten. Informieren Sie sich für Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor. Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung. Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit. Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis. LGBTIQ Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen bis 2014 mehrere zehntausend Menschen teil. Seit 2015 ist die Parade von den türkischen Behörden jedoch untersagt worden.Es wird auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Seit Anfang 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme. Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder „Liken“ eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z.B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.Das Fotografieren von militärischen Anlagen, und Angehörigen der Sicherheitskräfte oder in militärischen Sicherheitszonen ist verboten.In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, 10 bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis 12 Jahre für die Ausfuhr von Drogen.Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z.B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messer, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist. Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre. Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand. Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich. Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Bankkarte kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die hiesigen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die nicht von deutschen Banken erstattet wird.Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz. Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis. Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge: am griechisch-türkischen Grenzübergang an den Seehäfen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara. Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen. Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann. Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen. Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.Die Befreiung von der Visumpflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Einreisekontrolle und Zurückweisungen In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten). Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, wurde seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf. Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen. Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise. Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand. Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden. Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich. Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ. Längerfristiger Aufenthalt Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind. Doppelstaater Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass möglich, dann sollte aber auch die Ausreise mit dem gleichen Pass erfolgen. Minderjährige Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Weiterreise in Nachbarländer Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich. Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird. Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung -Irak hingewiesen. Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen in dieses Land ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung Syrien hingewiesen. Die syrische Regierung soll im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt haben, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich. Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR, 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre), 1 Liter Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 Liter Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre), Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie fünf Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel, 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten. Einfuhr eines Fahrzeugs Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden. Heimtiere Die Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Bei Hunden sind einige Rassen (Kampfhunde) verboten und sie müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein.Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist hilfreich. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft ist dringend zu empfehlen. Gesundheit Aktuelles COVID-19 Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen. Botulismus Seit März 2023 werden in der Türkei vermehrt Fälle (auch von deutschen Reisenden) von Botulismus nach Operationen zum Gewichtsverlust mit Botulinumtoxin gemeldet. Botulismus wird durch das Nerventoxin Botulinumtoxin ausgelöst, und kann bereits in geringen Mengen zu schweren Krankheitsverläufen mit Lähmungserscheinungen der Atmung und Muskulatur führen. Die türkischen Behörden untersuchen die Fälle. Aktuell ist unklar, ob die Fälle auf eine unsachgemäße Behandlung oder Arzneimittelverunreinigung zurückzuführen sind. Lassen Sie sich bezüglich einer Anwendung mit Botulinumtoxin im Ausland fachmedizinisch beraten. Bei Symptomen nach Anwendung wie Übelkeit, Erbrechen oder auch Doppelbilder bzw. Verschwommensehen, stellen sich umgehend ärztlich vor. Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Malaria Die Türkei ist seit 2010 malariafrei. Daher werden keine besonderen Maßnahmen zur Prophylaxe empfohlen. HIV/AIDS Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Weitere Infektionskrankheiten Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor. Luftverschmutzung Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual. Medizinische Versorgung Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Ein vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenscheine T/A 11) wird seit September 2019 in der Praxis nur noch für Notfallbehandlungen akzeptiert. Über den jeweiligen Leistungsumfang entscheiden die Leistungserbringer, d.h. Ärzte und Krankenhäuser vor Ort. Bei allen übrigen Behandlungen wird daher in der Regel eine finanzielle Vorleistung der Versicherten gefordert. In Privatkliniken ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine gedeckte Kreditkarte oder Bargeld einzufordern. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten. Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24. März 2023 um 14:15
Letzte Änderungen: Aktuelles – COVID-19 Sicherheit – Terrorismus Einreise und Zoll – Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Einfuhrbestimmungen Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.Wir empfehlen Ihnen:- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias. Bei allen Einreisenden werden Temperaturmessungen durchgeführt. Bei Krankheitssymptomen sind weitere Tests und ggfs. Quarantäne vorgesehen. Die malaysische Regierung empfiehlt, sich vor Einreise die App „MySejahtera“ herunterzuladen, da andernfalls – abhängig von der aktuellen pandemischen Lage – der Zugang zu Einkaufszentren, etc. beeinträchtigt sein kann. Ausreise und Transit Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Beschränkungen im Land Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen; darüber hinaus für Personen mit COVID-19-Symptomen oder einem positiven COVID-19-Test. Einkaufszentren, etc. können die Vorlage der App „MySejahtera“ verlangen. Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich. Empfehlungen Informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA). Sicherheit Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung – Philippinen. Von Reisen in den Osten des Bundesstaats Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten. Von Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten. Terrorismus In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE-) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.Die Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan. In der Vergangenheit waren Entführungen und Entführungsversuche zu beklagen. Eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt signifikant und betrifft auch das Umfeld der ESS ZONE, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in Küstennähe und auf den Inseln. Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie. Von Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Informieren Sie sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes und unternehmen Sie keine individuellen Ausflüge in der Straße von Malakka. Unternehmen Sie keine Reisen auf dem Landweg nach Thailand. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Es kann vereinzelt zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind. Nach malaysischem Recht ist die Teilnahme von Ausländern an Demonstrationen verboten. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Kriminalität in Form von Diebstählen und auch Überfälle kommen regelmäßig auf offener Straße und in Shopping Malls vor. Dabei werden z.B. Handtaschen durch Motorradfahrer entrissen, auch unter Anwendung von Gewalt und mit der Folge ernsthafter Verletzungen, insbesondere, wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite getragen wurde. Sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände verleiten zu Einbruchdiebstählen. Bei Übernachtungen in Hostels oder Low-Budget-Hotels, vor allem in den stark frequentierten Stadtteilen Kuala Lumpurs, Bukit Bintang und Chinatown, ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser wurden Touristen wiederholt Opfer von Raub und Diebstählen. Gewaltkriminalität gegen Ausländer ist ansonsten nicht verbreitet. Trickbetrügereien, insbesondere durch Anregung zu Glücksspielen sind an der Tagesordnung. Alleinreisende sind besonders betroffen, die sie an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden. In Bars kann es vorkommen, dass Touristen Drogen und sogenannte K.O.-Tropfen in die Getränke untergemischt werden. Aus Malaysia heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten werden zunächst im Internet persönliche Scheinbeziehungen angebahnt, um sich dann Geld zu leihen, welches nie zurückgezahlt wird. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und beim Bezahlvorgang Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht feuchtheißes Tropenklima mit Nordost- und Südwestmonsun.Insbesondere in der Zeit von November bis Februar und vor allem in den nordöstlichen Bundesstaaten auf der Malaiischen Halbinsel (Kelantan, Terengganu) treten gelegentlich saisonale Stürme und Starkregenfälle auf, die mitunter zu Überflutungen und Einschränkungen im Land- und Luftverkehr führen. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig. Malaysia befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand zu beachten. Es gibt ein gut strukturiertes und verhältnismäßig günstiges Inlandsflugnetz, Zugverbindungen (Nord-Süd), Überlandbusse und Fährverbindungen und Ausflugsschifffahrt.Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. In Kuala Lumpur und den größeren Städten gibt es ein Autobus- und Schnellbahnsystem. Taxis sind preiswert, von Ausländern werden allerdings häufig zu hohe Fahrpreise verlangt, die Einschaltung eines Taximeters wird ebenfalls häufig verweigert. Private Anbieter, die über Apps bestellt werden können, sind vorhanden und oft zuverlässiger. Achten Sie bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck, welches im Gepäckfach verstaut wird. Es herrscht Linksverkehr. Auf dem gut ausgebauten Autobahnnetz besteht größtenteils Mautpflicht. Landstraßen sind meist schmal, schlecht beleuchtet und haben Schlaglöcher. Seien Sie besonders vorsichtig bei der Nutzung von Fahrrad, Moped oder Motorrad, insbesondere, wenn man ungeübt ist. Der Linksverkehr und eine ungewohnte Fahrweise in Malaysia können zu gefährlichen Fehleinschätzungen und Unfällen führen. Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist. In den flachen Küstengewässern Malaysias (z. B. auf den Inseln Langkawi und Pangkor, im Nord-Westen des Landes) kann es Vorkommen von Würfelquallen, einer der gefährlichsten Quallenarten, geben. Beim Schwimmen im Meer gilt besondere Umsicht. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für Kurzaufenthalte gültig. Besondere Verhaltenshinweise Malaysia ist ein Land mit vielen verschiedenen Ethnien und Religionen und einer starken islamischen Prägung. Nehmen Sie Rücksicht und respektieren Sie örtliche Gepflogenheiten, auch durch Wahl Ihrer Kleidung und mit Ihrem Verhalten. LGBTIQ Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden. In der Praxis werden diese Bestimmungen aber selten angewandt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift gilt eine obligatorische Todesstrafe; als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Für weitere schwere Straftaten wird die Todesstrafe verhängt. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet. Alle Strafbestimmungen werden in der Praxis und in vollem Umfang auch auf ausländische Besucher angewandt. Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich das Scharia-Recht. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Ringgit (MYR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- oder Bankkarten auch. Euros können problemlos gewechselt werden. Einreise und Zoll Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein, freie Seiten enthalten und unbeschädigt sein. Bei Vorlage von beschädigten Pässen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Grenzkontrolle, bis hin zur Verweigerung der Einreise. Bei Einreise über die Flughäfen ist für die Nutzung des E-Gate für die Passkontrolle eine vorherige Registrierung über die Malaysia Digital Arrival Card und – bei erstmaliger Nutzung – anschließende Verifizierung am „Manual Counter“ am Flughafen (eingeschränkte Öffnungszeiten) erforderlich. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.Bei Einreise kann von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden. Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen. Erfassung biometrischer Daten Im Rahmen der Datenerfassung Einreisender werden generell Fingerabdrücke auch von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 12 Jahren. Aufenthaltsgenehmigung bei Arbeitsaufnahme Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen. Die nötige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist nur schwer erhältlich und muss vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden. Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden energisch gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige „Immigration“ kontaktiert werden. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Reisende, die Beträge über 10.000 USD ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen erteilt das Royal Malaysian Customs Department. Der Transport lebendiger oder ausgestopfter Tierarten sowie Muschelgehäusen oder auch Bekleidung und Gegenständen, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt. Heimtiere Zur Einfuhr von Heimtieren nach Malaysia erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen malaysischen Behörden. Gesundheit Aktuelles COVID-19 Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen. Impfschutz Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen zu erbringen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufhalten. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Da es in Malaysia keine terminierten Regenzeiten gibt, ist ständig mit einem Übertragungsrisiko zu rechnen, das nach stärkeren Regenperioden regional ansteigt. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen möglich. Ein geringes Malariarisiko ist auf Borneo in Ostmalaysia (Sabah: 80% P. knowlesi) vorhanden. Ein minimales Risiko besteht in ländlichen Gebieten im Rest des Landes außer in den als malariafrei geltenden Städten Georgetown und Kuala Lumpur sowie dem Bundesstaat Penang (inklusive der Insel Penang), siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue, Chikungunya) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der stets notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS HIV-Infektionen sind ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt jedoch an. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Die meisten Fälle dieser Virusinfektion treten in ländlichen Gebieten (v.a. Sarawak) auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch nachtaktive Stechmücken. Erkrankungen beim Menschen sind selten, verlaufen jedoch häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente zur Behandlung einer JE, siehe Japanische Enzephalitis. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen. Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, bisher gibt es jedoch keine menschlichen Erkrankungsfälle, siehe auch Aviäre Influenza. Verzichten Sie bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit, v.a. auf der malaysischen Halbinsel, Sabah und Sarawak, besteht ein hohes Risiko für Bissverletzungen durch streunende Tiere (Hunde, Affen). Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Malaysia nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut. Vermeiden Sie Kontakt zu streunenden Tieren. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Sarkozystose Es kommen Fälle von Sarkozystose auf der Insel Tioman vor. Die Übertragung der Parasiten erfolgt durch Nahrungsaufnahme (Fleisch oder durch Fäkalien verunreinigte Lebensmittel/Trinkwasser). Achten Sie auf gute Hygiene, Fleisch sollte niemals roh verzehrt werden. Weitere Infektionskrankheiten Weitere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Hand-Fuß-Mundkrankheit, Typhus, Schistosomiasis) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung für Reisende. Luftverschmutzung Die Luftqualität in Malaysia insbesondere im Großraum Kuala Lumpur ist während des gesamten Jahres häufig eingeschränkt. In den Sommermonaten kommt es in Teilen Malaysias immer wieder zu Belastung durch den sogenannten „Haze“, der in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreicht.Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte (Air Pollutant Index – API) über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual. Medizinische Versorgung In Großstädten besteht eine allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Sierra Leone: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24. März 2023 um 14:00
Letzte Änderungen: Aktuelles – COVID-19 Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.Wir empfehlen Ihnen:- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise können sich weiterhin mit der Pandemielage rasch ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den offiziellen Stellen Sierra Leones. Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Ausreise und Transit Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen. Beschränkungen im Land Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen. Empfehlungen Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Im Vorlauf zu den am 24. Juni 2023 stattfindenden Wahlen ist die allgemeine politische Situation grundsätzlich angespannt. Am 10. August 2022 kam es in Freetown und anderen Landesteilen Sierra Leones zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Todesopfern. Viele Personen wurden festgenommen. Die Lage hat sich zwischenzeitlich beruhigt, ist aber weiterhin volatil. Bitte tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor, besonders rund um Feiertage und an stark frequentierten Orten. Auch Gewaltverbrechen gegen Ausländer, wie z.B. bewaffnete Überfälle an Stränden und Einbrüche in Wohnungen, treten auf. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld, Passkopien und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Fähren, im Bus und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und am Strand besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.In der Regenzeit von Mai bis November kann es angesichts heftiger Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen. Holen Sie vor Beginn der Reise Erkundigungen über die Straßenverhältnisse ein. Auch wichtige Orte im Landesinneren können in der Regenzeit vom Verkehr abgeschnitten sein. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Neue Sicherheitsgebühr bei der Ein- und Ausreise im Luftverkehr Bei der Ein- und Ausreise müssen alle Flugpassagiere eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 25 USD entrichten. Die Bezahlung erfolgt im Vorfeld der Reise über die Website securipass.sl. Dort sind auch weitere Informationen erhältlich. Infrastruktur/Verkehr Der internationale Flughafen Lungi liegt auf einer Halbinsel. Nach Freetown gelangt man üblicherweise mit einer Fähre. Die Nutzung des Landwegs nach Freetown ist möglich, nimmt jedoch vier bis fünf Stunden Fahrt in Anspruch. Die Straßenqualität auf Überlandstrecken ist mit Ausnahme einiger Hauptverbindungsachsen schlecht. Die Strände unweit der Hauptstadt Freetown sind beliebt. Ihre touristische Infrastruktur weist überwiegend einfachen Standard auf. Planen Sie Ihre Reise sorgfältig. Vermeiden Sie generell Fahrten bei Dunkelheit. Beachten Sie die starken Strömungen im Meer, die unerwartet gefährlich werden können. Führerschein Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Ein Gesetz aus der britischen Kolonialzeit, das formal nicht außer Kraft gesetzt wurde, verbietet männliche Homosexualität. Das Gesetz wird in der Praxis nicht angewendet. Weibliche Homosexualität ist gesetzlich nicht untersagt. Homosexualität wird von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt und als Verstoß gegen traditionelle Normen und Werte betrachtet. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Das Fotografieren von Flughäfen, Regierungs- und anderen offiziellen Gebäuden sowie von Brücken ist verboten. Verstöße werden verfolgt. Alle polizeilichen Untersuchungen, die mit fehlenden Dokumenten, ausländischen Pässen oder von Ausländern gemeldeten Diebstählen zu tun haben, werden vom „Criminal Investigations Department Headquarters (CID HQ)“ bearbeitet. Die hierfür anfallende Gebühr in Höhe von 300 Leones (SLE) für die Erstellung des Polizeiberichts muss im Voraus entrichtet werden. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Leone (SLE). Im Januar 2022 wurde eine Revaluierung des Leone durchgeführt. Seitdem werden 3 Nullen gestrichen und die Währung hat den ISO-4217-Code SLL. Bargeld kann in der Regel in den großen Hotels, ansonsten bei Banken und Wechselstuben in der Innenstadt umgetauscht werden. Die Zahlung mit Kreditkarten ist (noch) nicht weit verbreitet. In den größeren Hotels werden sie allerdings angenommen, vorzugsweise Visa und Mastercard. Kleinere Beträge in Landeswährung, in der Regel nur unter dem Gegenwert von 50 EUR, können von Geldautomaten in größeren Städten abgehoben werden. Der Einsatz von Kreditkarten kann jederzeit an technischen Problemen scheitern. Eine Versorgung über internationale Anbieter von Auslandsüberweisungen ist landesweit möglich und üblich. Derartige Überweisungen erfordern teilweise nur wenige Minuten. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin beantragt werden muss.Eine Verlängerung des Visums in Sierra Leone ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Deutsche Staatsangehörige können außerdem für touristische Aufenthalte ein Visum bei Einreise am Flughafen („Visa on Arrival“) erhalten. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Alleinreisende Minderjährige sollten jedoch die Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache mit sich führen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, ausländische Zeitschriften, können in der Regel problemlos eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist untersagt. Für die Ausfuhr von Mineralien, Metallen und auch Steinen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Heimtiere Die Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Chief Veterinary Officer im sierra-leonischen Landwirtschaftsministerium, die normalerweise bei Vorlage amtlicher Impf- und Gesundheitszeugnisse deutscher Stellen ohne weiteres erteilt wird. Erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin. Gesundheit Aktuelles COVID-19 Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen. Impfschutz Sierra Leone ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als neun Monate zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Eine einmalig durchgeführte Gelbfieberimpfung wird akzeptiert. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken (ACWY) empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit während und nach der Regenzeit von Mai bis Oktober durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Sierra Leone. Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land.Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Ebola Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt.Von Mai 2014 bis Januar 2016 sind in Sierra Leone im ganzen Land mehr als 14.100 Ebola(verdachts)fälle mit zahlreichen Todesfällen aufgetreten.Am 17. März 2016 wurde Sierra Leone von der Weltgesundheitsorganisation als ebolafrei erklärt. Da Neuerkrankungen weiterhin nicht ausgeschlossen werden können, wird Reisenden geraten, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen, sich von sichtbar Kranken fernzuhalten und bei Reisen ins Landesinnere besondere Vorsicht walten zu lassen, siehe Ebola. Lassa-Fieber In Sierra Leone kommen wiederkehrende, lokal begrenzte Ausbrüchen in einigen Regionen, insbesondere im Osten, aber auch in nördlichen und südlichen Teilen des Landes vor. Allein 2010 hat das dortige Lassa-Fieber-Labor der WHO über 150 Fälle bestätigt, von denen 45 Erkrankte verstorben sind. Im November 2019 waren auch mehrere europäische Staatsangehörige betroffen, die sich in Gesundheitseinrichtungen bei medizinischen Maßnahmen angesteckt hatten. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber. Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten in Westafrika vorsichtig. Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden. Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land, siehe auch Schistosomiasis (Bilharziose). Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in Sierra Leone konsequent ab. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Sierra Leone entspricht nicht dem europäischen Standard. Es gibt kein garantiertes Rettungstransportsystem. Moderne Intensivmedizin ist nicht zuverlässig verfügbar. Hygienische Bedingungen und apparative Ausstattung sind problematisch. Planbare Diagnostik und Therapie sollten verschoben werden. Diagnostik und Therapie ist für die Basisversorgung akuter Erkrankungen vorhanden. Medikamente für den Eigenbedarf sollten mitgebracht werden. Apotheken in Sierra Leone haben ein begrenztes Sortiment. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung, z.B. bei der Deutschen Luftrettung DRF, ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Honduras: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24. März 2023 um 13:30
Letzte Änderungen: Aktuelles – COVID-19 Einreise und Zoll – Visum Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.Wir empfehlen Ihnen:- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Ausnahmezustand Seit dem 6. Dezember 2022 besteht in Honduras der teilweise und regional beschränkte Ausnahmezustand zur Bekämpfung der Bandenkriminalität. Er gilt derzeit bis zum 20. April 2023. Hierdurch werden die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit in einer Vielzahl von größeren Städten und Gemeinden, insbesondere auch in der Hauptstadt Tegucigalpa und in San Pedro Sula, eingeschränkt und die Durchgriffsrechte der Sicherheitskräfte verstärkt. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien. COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Honduras. Es bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Es besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, die Einreise bei den honduranischen Behörden vorab über das Formular „Prechequeo Migratorio“ des Instituto Nacional de Migracion anzuzeigen und einen entsprechenden Nachweis digital oder in Papierform mitzuführen. Ausreise und Transit Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Es besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, die Ausreise bei den honduranischen Behörden vorab über das Formular „Prechequeo Migratorio“ des Instituto Nacional de Migracion anzuzeigen und einen entsprechenden Nachweis digital oder in Papierform mitzuführen. Beschränkungen im Land Eine Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin in allen Gesundheitseinrichtungen (u.a. Kliniken, Apotheken, Arztpraxen) sowie gegebenenfalls in Bildungseinrichtungen (u.a. Schulen und Universitäten) bei unzureichenden Belüftungsmöglichkeiten. Empfehlungen Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft, die von den staatlichen Bestimmungen in Honduras abweichen können. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Neben der Hauptstadt Tegucigalpa kommt es auch in anderen Städten zu regelmäßigen Demonstrationen und Streikaktionen, die zu Verkehrsbehinderungen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Honduras ist sehr hoch. Vor allem im Zusammenhang mit Drogen besteht eine hohe Gewaltbereitschaft und eine geringere Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. In San Pedro Sula, Tegucigalpa und La Ceiba kommt es häufig zu Entführungen und Überfällen mit Schusswaffengebrauch. Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, auf der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán Ruinas, aber auch in den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Wanderungen sollten nur im Beisein ortskundiger Touristenführer durchgeführt werden. Besonders gefährlich ist die Stadt San Pedro Sula und die Gegend in und um Tela und La Ceiba an der Karibikküste. Eine Sondereinheit der Polizei („Policía Turística“), die speziell zum Schutz von Touristen gebildet wurde, bietet Reisegruppen eine Eskorte bei Überlandfahrten an. Dieser kann über den jeweiligen Reiseveranstalter gegen geringe Mehrkosten gebucht werden. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Meiden Sie einsame Strände und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit. Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie selbst nicht als solcher. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand. Bevorzugen Sie sogenannte Radiotaxis, deren Fahrer, Fahrzeugnummer, sowie das Fahrziel von einer Taxizentrale notiert werden. Bestehen Sie als Frau bei Kontrollen durch Sicherheitskräfte auf die Begleitung durch eine weitere Person. Nehmen Sie möglichst Angebote der Begleitung durch eine Eskorte bei Überlandfahrten in Anspruch. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht tropisches, in den höher gelegenen Landesteilen subtropisches Klima. Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten und auf der Inselgruppe Islas de la Bahia mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen. Die Tropenstürme Eta und Iota aus dem Jahr 2020 wie auch die saisonalen regenbedingten Überschwemmungen in diesem Jahr haben zahlreiche Schäden im Land hinterlassen. Reisende müssen weiterhin mit Einschränkungen durch nicht passierbare Verkehrswege im gesamten Land rechnen. Besonders betroffen sind die Regionen an der Karibikküste, das Valle de Sula und die Departments Copán, Santa Bárbara und El Paraíso. Honduras liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise des staatlichen honduranischen Technischen Hilfswerks COPECO. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Reisende müssen sich auf ein spärliches und sehr stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Autobahn zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand. Nachtfahrten sind wegen der unzureichenden Straßenverhältnisse, fehlender Beleuchtung anderer Verkehrsteilnehmer und der Gefahr von Überfallen und Entführungen unbedingt zu vermeiden. Von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den größeren Städten ist aufgrund der sehr großen Überfallgefahr abzuraten. Weiterhin sollten keine Taxis am Straßenrand „herangewunken“ werden, da Überfalle und Entführungen möglich sind. Zwischen den Städten verkehren recht zuverlässige Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden. Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv. Für Fahrten außerhalb der Überlandstraßen wird die Nutzung eines geländegängigen Fahrzeugs empfohlen. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die honduranische „Ley Antidrogas“ (dt. Antidrogengesetz) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz auch bei Kleinstmengen mit erheblichen Geld- oder auch Gefängnisstrafen belegt und ausgewiesen. Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Lempira (HNL). EUR können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingetauscht werden. Akzeptiert werden häufig gängige internationale Kreditkarten sowie USD.Die Geldversorgung über eine EC-karte mit Maestro ist problematisch. Neben der EC-Karte sollte auch eine internationale Kreditkarte mitgeführt werden, da Bargeld mit einer EC-Kkarte nicht immer abgehoben werden kann. Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sämtliche Ein- und Ausreisen müssen den honduranischen Behörden vorab über das Formular „Prechequeo Migratorio“ des Instituto Nacional de Migracion angezeigt, und ein entsprechender Nachweis digital oder in Papierform mitgeführt werden.Deutsche Touristen und Geschäftsreisende erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gesamtraum des CA-4-Gebiets zulässig ist. Visum für langfristigen Aufenthalt Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der Botschaft von Honduras in Berlin beantragt werden. Visum nach Einreise Es ist zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist. Minderjährige Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Ein- und Ausreise über die USA Bei einer Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Antiquitäten und von gewissen Tieren ist generell verboten, für Pflanzen ist eine Exportgenehmigung notwendig. Heimtiere Tierhalter benötigen zur Einfuhr von Tieren die Erlaubnis des honduranischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine Gesundheitsbescheinigung der Behörde des Absendeorts in spanischer Sprache. Hilfreich sind ein EU-Haustierausweis mit darin enthaltener gesonderter tierärztlicher Gesundheitsbescheinigung und ein Impfzeugnis. Auch bei Transitaufenthalt während des Fluges sind die Veterinärbestimmungen des Transitlandes zu beachten. Die bisher wenigen Präzedenzfälle gestalteten sich über das entsprechende Büro/Tierarzt am Flughafen als relativ einfach. Chips bei Katzen und Hunden sind Pflicht und müssen ebenfalls nachgewiesen werden. Gesundheit Aktuelles COVID-19 Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.Aufgrund eines rasanten Anstiegs an Dengue-Fieber wurde im Juli 2019 der nationale Gesundheitsnotstand ausgerufen. Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist in Honduras endemisch und weist immer wieder hohe Infektionszahlen auf. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land unterhalb von 1.000 m Höhe, vor allem in Gracias a Dios, geringer auf den Islas de la Bahia, in Atlántida, Colón, Olancho, Valle und Yoro (P. falciparum insgesamt ca. 10 %). Als malariafrei gelten Tegucigalpa und San Pedro Sula. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Leishmaniasis In Honduras wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und häufiger die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann. Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen. Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin. Trypanosomiasis („Mal de Chagas“) In Honduras kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering. Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze. Medizinische Versorgung Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist – allenfalls mit Ausnahme der Hauptstadt Tegucigalpa – insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d. h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise